Verband der Ortsvereine
Bonn-Oberkassel

Geschäftsordnung

Der Verband der Ortsvereine (VdO) Bonn-Oberkassel mit Sitz in Oberkassel gibt sich folgende Geschäftsordnung: Im VdO können alle am Ort tätigen Vereine und Verbände Mitglieder werden, die dem Beschluss von Okt.2008 nachkommen. Über die Neuaufnahmen entscheidet die Mitgliederversammlung. Der VdO ist politisch und religiös neutral und beeinträchtigt keinesfalls das eigene Vereins-/Verbandsleben seiner Mitglieder. Die Mitglieder werden durch den Vorstand vertreten; Der Vorstand ist der Repräsentant und Interessenvertreter der dem VdO angeschlossenen Vereine. Von den Mitgliedern werden jährlich Umlagen erhoben. über die Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung. Will ein Mitglied (Verein oder Verband) aus dem VdO ausscheiden, so kann dies nur schriftlich zum Jahresende an den Vorstand erfolgen; eventuelle Verbindlichkeiten sind zu begleichen. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Verbandes. Sie beschließt über alle Angelegenheiten mit einfacher Mehrheit. Aus den Reihen der Mitglieder wählt die Jahreshauptversammlung einen Vorstand. Der Vorstand besteht aus
  • dem 1. Vorsitzenden,
  • dem 2.Vorsitzenden,
  • einem Kassierer,
  • einem Schriftführer
  • und aus maximal 3 Beisitzern.
Die Anschrift des 1.Vorsitzenden ist gleichzeitig die Geschäftsadresse. Der Vorstand und die Kassenprüfer werden auf zwei Jahre gewählt. Die Hauptaufgaben des VdO sind:
  • Koordinierung aller Veranstaltungen im Laufe eines Jahres sowie Führung des Veranstaltungskalenders.
  • Mindestens einmal jährlich die Herausgabe der Oberkasseler Zeitung.
  • Vertretung bei Vereinsjubiläen.
  • Vertretung im Interesse aller Mitglieder bei den Stadt- und Bezirksverordneten, der Stadtverwaltung und den Vertretern der örtlichen Parteien.
  • Durchführung des Volkstrauertages.
  • Durchführung einer jährlichen Senioren-Weihnachtsfeier. Die Vereine sind verpflichtet, sich an der Durchführung zu beteiligen.
  • Verwaltung des Kühlraumes, der Küche, der Theke, der Beschallungsanlage und des Inventars in der Jupp-Gassen-Halle.
  • Verwaltung der Schaukästen am Bürgerpark Oberkassel.
  • Verwaltung des Stromkastens am Marktplatz Oberkassel.
Jeder Nutzer des Inventars hat eine Kaution zu hinterlegen. Dem VdO nicht angehörende Vereine haben eine Nutzungsgebühr zu entrichten. Dem VdO angehörende Vereine sind von der Nutzungsgebühr (außer Beschallungsanlage) befreit. Der Vorstand verwaltet das Vermögen (Geld und Sachwerte) zum Wohle aller Mitglieder. Bei Auflösung des VdO entscheidet über die Verwendung des Vermögens die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Zusätzlich zur Geschäftsordnung gelten die Bestimmungen der Stadt über die Vergabe der Jupp-Gassen-Halle.

Erstellt im Oktober 2008
Geändert im September 2013


Beschluss

Am Dienstag, den 28.10.2008 fand die Jahreshauptversammlung des VdO´s (Verband der Ortsvereine) statt. Dort hat die Versammlung beschlossen, dass sich ab sofort neue Vereine, die dem VdO beitreten möchten zwei Jahre im Ort einleben sollen. Damit ist gemeint, dass der neue Verein erst einmal in Oberkassel aktiv wird und sich der Bevölkerung damit vorstellt. Auch der VdO möchte in dieser Zeit sehen, ob der neue Verein in das Vereinsleben von Oberkassel passt.
z.B. Ein Neuer Verein teilt sein Interesse am VdO dem Vorstand mit. Der Vorstand lädt den neuen Verein zur nächsten Mitgliederversammlung ein, wo er sich der Versammlung vorstellt. Auf dem darauf folgendem Jahr entscheidet die Mitgliederversammlung über die Neuaufnahme des Vereins im VdO.
Verbandder Ortsvereine
www.vdo-oberkassel.de